Wird ein Arbeitnehmer nach eigener Kündigung sofort vom Arbeitgeber freigestellt und verliert dadurch seinen Dienstwagen, so kann ihm laut dem LAG Niedersachsen eine Entschädigung für die entgangene Nutzung des Fahrzeuges zustehen, wenn eine pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist.
Während der Covid-19-Pandemie galt für die Beschäftigten der Pflegebranche eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Wer sich nicht impfen lassen wollte, unterlag einem Tätigkeitsverbot und wurde unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Für die Zeit der Freistellung stand den Beschäftigten laut dem BAG nur ein anteilig gekürzter Urlaub zu.
Steigt die Beschäftigtenzahl in einem Unternehmen auf über 500, hat der Betriebsrat Anspruch auf zwei Freistellungen. In diesem Fall müssen laut dem LAG Niedersachsen alle Freigestellten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu gewählt werden, also auch das bisher bereits freigestellte Betriebsratsmitglied.
Auch wenn der ursprüngliche Beschluss zur Beauftragung eines Anwalts unwirksam war, kann der Betriebsrat laut dem BAG die Freistellung von den Anwaltskosten vom Arbeitgeber fordern, wenn er den unwirksamen Beschluss nachträglich „geheilt“ hat.
Laut dem BAG ist die Suche nach einem neuen Job in der Kündigungsfrist kein Muss. Wer also die Kündigung erhält und bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird, muss sich während der Freistellung nicht um einen neuen Job bemühen, um den bisherigen Arbeitgeber von Lohnzahlungen zu entlasten.
Nach der Betriebsratswahl werden die freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG „nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt“. Findet keine Beratung statt, ist die Wahl nach der Rechtsprechung des BAG dennoch wirksam.
Wer als Betriebsratsmitglied in seiner Freizeit Betriebsratsarbeit leistet, kann vom Arbeitgeber als Kompensation die bezahlte Freistellung von der Arbeit verlangen. Laut dem BAG muss der Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung der Arbeitsbefreiung – anders als beim Urlaub – nicht den Wünschen des Betriebsratsmitgliedes folgen.
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Betriebsratswahl
Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenübernahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.
Ein Arbeitgeber muss Anwaltskosten des Betriebsrats nur dann übernehmen, wenn das Gremium zuvor einen ordnungsgemäßen Beschluss bezüglich der Beauftragung des Anwalts gefasst hat. Dies gilt laut einem Urteil des BAG nicht nur vor der erstmaligen Beauftragung, sondern auch vor der Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betriebsrats.