Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber das Fehlverhalten eines Beschäftigten. Die meisten Betroffenen empfinden eine Abmahnung in der Personalakte als Makel. Um diesen loszuwerden, kann es erforderlich sein, die Namen der Zeugen zu kennen, auf deren Aussagen die Abmahnung beruht.