Ein engagierter Betriebsrat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er sich aktiv für eine Verbesserung des Betriebsklimas einsetzt. Stört ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten nachhaltig die Arbeitsatmosphäre im Betrieb, kann der Betriebsrat dessen Entlassung fordern. Bestätigt ein Gericht den Entlassungswunsch, muss der Arbeitgeber kündigen.
Die Zeichen für die Wirtschaft stehen auf Sturm: Die Bundesregierung geht für 2024 von einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 % aus. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal, denn immer mehr angeschlagene Unternehmen bauen Stellen ab. Drohen in einem Betrieb Entlassungen, ist der Betriebsrat gefordert.
Kennen Sie § 104 BetrVG? Diese Vorschrift verschafft dem Betriebsrat das Recht, vom Arbeitgeber den Rauswurf eines „betriebsstörenden“ Arbeitnehmers zu fordern. Der Versuch eines Betriebsratsgremiums, einen unliebsamen Geschäftsführer auf der Grundlage dieser Vorschrift loszuwerden, ist vor dem LAG Hamm gescheitert.