Eine Managerin fühlte sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen auf der gleichen Führungsebene weniger verdiente. Das LAG Baden-Württemberg sprach ihr nach entsprechender Klage ein höheres Gehalt in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe zu.
Männer verdienen im Durchschnitt rund 18 Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen (sogenannter Gender Pay Gap). Diese Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung soll u. a. durch das Entgelttransparenzgesetz beseitigt werden, das bislang jedoch kaum Wirkung entfaltet. Wie es funktionieren kann, zeigt folgender Fall.