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Entgeltgruppe

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Willkürliche Vergütungskürzung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Prasong Maulae

Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben nach dem Ende der Freistellung laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen Anspruch auf eine Vergütung entsprechend ihrer fiktiven beruflichen Entwicklung – so, wie sie sich ohne Betriebsratstätigkeit entwickelt hätten. Rückforderungen der Arbeitgeber sind nur begrenzt möglich.

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Überlassung eines Smartphones begründet Höhergruppierung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SerhiiBobyk

Höheres Gehalt dank Smartphone: Nachdem er für seine Tätigkeit im Streifendienst ein Smartphone bekommen hatte, forderte ein beim Ordnungsamt einer Stadt angestellter Arbeitnehmer seine Höhergruppierung – mit Erfolg. Laut dem LAG Berlin-Brandenburg habe sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers durch das Smartphone wesentlich verändert.

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