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Entgeltgerechtigkeit

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BAG zu Equal-Pay: Einzelner Kollege genügt als Vergleichsmaßstab
Bild: © Dilok-Klaisataporn-iStock-Getty-Images-Plus

Erfreuliche Nachrichten aus Erfurt: Das BAG hat entschieden, dass Frauen beim Gehaltsvergleich nicht mit dem Durchschnittslohn Vorlieb nehmen müssen. Sie dürfen sich vielmehr am Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen orientieren – sofern dieser die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausübt.

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Arbeitgeber muss plausible Gründe für niedrigeres Gehalt nennen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/3dts

Männer verdienen im Durchschnitt rund 18 Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen (sogenannter Gender Pay Gap). Diese Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung soll u. a. durch das Entgelttransparenzgesetz beseitigt werden, das bislang jedoch kaum Wirkung entfaltet. Wie es funktionieren kann, zeigt folgender Fall.

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