Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen weiterhin privat nutzen, wenn er länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt? Das Hessische LAG hat diese Frage eindeutig mit „Nein“ beantwortet. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bestehe grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die private Weiternutzung eines Firmenwagens.
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann laut einem Urteil des LAG Köln durch das Vorbringen des Arbeitnehmers erschüttert werden. In einem solchen Fall kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast um, d. h., der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit konkret nachweisen.
Nach einer Tätowierung kann es zu Komplikationen wie Entzündungen kommen. Führt eine solche Komplikation zur Arbeitsunfähigkeit, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung laut dem LAG Schleswig-Holstein entfallen – wenn dem Arbeitnehmer ein grob fahrlässiges Eigenverschulden an der Erkrankung vorzuwerfen ist.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat einen hohen Beweiswert. Dieser kann laut einem Urteil des BAG erschüttert sein, wenn ein Beschäftigter nach seiner Kündigung Atteste vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.