Während Mutterschutz und Elternzeit verfällt Urlaub nicht automatisch. Das hat das LAG Hamm unlängst bestätigt. Sonderregelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglichen es Beschäftigten, nach ihrer Rückkehr nicht genommenen Urlaub aus vorangegangenen Jahren nachzuholen.
Elternzeiten bzw. Zeiten des Erziehungsurlaubes müssen nicht auf die Wartezeit für eine Besitzstandskomponente in der betrieblichen Altersversorgung angerechnet werden. Das geht aus einer Entscheidung des BAG hervor. Eine etwaige mittelbare Diskriminierung von Frauen sei objektiv gerechtfertigt, so die Erfurter Bundesrichter.
Die Unternehmen in Deutschland können ihren Beschäftigten noch bis Ende dieses Jahres einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei gewähren. Laut dem LAG Düsseldorf dürfen Arbeitgeber tariflich geregelte Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit aussetzen.