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DSGVO

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Widerspruch gegen Einsicht in Entgeltlisten
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Beschäftigte müssen es laut einer Entscheidung des Sächsischen LAG hinnehmen, dass der Betriebsrat von seinem Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten Gebrauch macht. Sie können der Einsichtnahme nicht widersprechen.

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Datenschutz
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Urupong

Mit der stetigen Einführung neuer IT-Systeme gewinnt der Beschäftigtendatenschutz zunehmend an Bedeutung. Betriebsratsgremien pochen dabei regelmäßig auf Mitbestimmung. Das LAG Hessen hat nun klargestellt: Für den Datenschutz ist allein der Arbeitgeber verantwortlich.

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Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ Timyee

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, Datenschutzanforderungen in Betriebsvereinbarungen (BV) präzise zu regeln. Der Schutz der Beschäftigtendaten dürfe durch die BV nicht aufgeweicht werden, weshalb die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden müssten.

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