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Diskriminierung

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Angepasste Arbeitsbedingungen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/duRa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Eltern behinderter Kinder gestärkt. Demnach müssen Arbeitgeber die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anpassen, dass die notwendige Betreuung möglich ist – solange sie dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.

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Richter und Justitia
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Klare Ansage der EuGH-Generalanwältin: Die Kündigung einer Arbeitnehmerin durch eine katholische Organisation wegen des Austritts aus der Kirche kann diskriminierend sein. Eine solche Kündigung ist insbesondere dann unzulässig, wenn andere Beschäftigte vergleichbare Tätigkeiten ausüben, die nicht der katholischen Kirche angehören.

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Diskriminierung
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Verzichtet ein Arbeitgeber darauf, eine offene Stelle der Agentur für Arbeit zur Vermittlung an schwerbehinderte Menschen zu melden, so kann das laut einem Urteil des BAG ein starkes Indiz für eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung sein. Ein solcher Verstoß lege auch im Einzelfall eine Diskriminierung nahe.

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Hetze gegen Juden ist kein zwingender Kündigungsgrund
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Wer strafrechtlich relevante Beiträge auf Social Media postet, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Laut dem LAG Düsseldorf kann eine Abmahnung genügen, um eine Rufschädigung zu beenden, sofern die Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes versehentlich erfolgte.

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Richter und Justitia
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Klare Ansage: Laut einem Urteil des ArbG Siegburg liegen die Voraussetzungen einer Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung nicht vor, wenn ein öffentlicher Arbeitgeber eine Einstellungszusage gegenüber einem schwerbehinderten Bewerber aufgrund eines ärztlichen Attests widerruft.

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Arabisches Äußeres ist kein Indiz für ethnische Diskriminierung
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Erhält ein Bewerber mit arabischen Wurzeln eine Absage, so rechtfertigen sein Aussehen und seine mögliche muslimische Religionszugehörigkeit allein keine Entschädigung wegen Diskriminierung. Laut dem LAG Rheinland-Pfalz muss er konkrete Indizien dafür vortragen, dass er „wegen“ seiner Herkunft oder seiner Religion benachteiligt wurde.

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Richter und Justitia
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Verzichtet ein schwerbehinderter Stellenbewerber in seiner Bewerbung auf den Hinweis, dass er über die in der Stellenanzeige geforderte Fahrerlaubnis verfügt, weil dies „selbstverständlich“ sei, so ist laut dem LAG Sachsen eine Absage aufgrund mangelnder fachlicher Eignung rechtens und löst daher keinen Entschädigungsanspruch aus.

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Richter und Justitia
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Klare Ansage: Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung sind auch während der sogenannten Wartezeit, d. h. in den ersten sechs Monaten bis zum Greifen des Kündigungsschutzes, vor Kündigungen geschützt. So ist eine Kündigung in der Wartezeit ohne zuvor durchgeführtes Präventionsverfahren laut dem ArbG Köln unwirksam.

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