Darf ein Arbeitnehmer seinen Dienstwagen weiterhin privat nutzen, wenn er länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt? Das Hessische LAG hat diese Frage eindeutig mit „Nein“ beantwortet. Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bestehe grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die private Weiternutzung eines Firmenwagens.
Wer einen Firmenwagen nutzen darf, muss den Arbeitgeber unverzüglich über Unfälle und auftretende Mängel informieren, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Laut einem Urteil des LAG Köln gehört es auch zu den Pflichten, das überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen.
Stellt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten trotz Vorliegens einer entsprechenden Vertragsklausel keinen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch privat nutzen darf, besteht laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz ein Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung.