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datenverarbeitungsbezogenen Maßnahmen

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Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ Timyee

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, Datenschutzanforderungen in Betriebsvereinbarungen (BV) präzise zu regeln. Der Schutz der Beschäftigtendaten dürfe durch die BV nicht aufgeweicht werden, weshalb die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden müssten.

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