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Betriebsratswahl ungültig

Die Hürden für eine reibungslose Betriebsratswahl sind hoch – vor allem die Wahlordnung birgt Fallstricke. Bereits kleinere formale Fehler können zur Anfechtung und damit zur Unwirksamkeit der Wahl führen. Bereits der bloße Anschein einer möglichen Beobachtung bei der Stimmabgabe kann die Ungültigkeit der Wahl zur Folge haben.

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Betriebsratswahl mangels übersetzter Wahlunterlagen unwirksam
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Champpix

Als engagiertes Betriebsratsmitglied kennen Sie die komplizierten Modalitäten einer Betriebsratswahl. Für ausländische Beschäftigte, die nicht gut Deutsch sprechen, ist die Wahrnehmung ihres Wahlrechts deshalb besonders schwierig. Wann der Wahlvorstand die Wahlunterlagen übersetzen lassen muss, zeigt folgender Fall.

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Briefumschlag beschriften
Bild: © Ivan-balvan-iStock-Getty Images Plus

Wer daran gehindert ist, seine Stimme bei der Betriebsratswahl persönlich abzugeben, kann beim Arbeitgeber Briefwahl beantragen. Im Antrag muss dabei zwingend ein Hinweis enthalten sein, dass ein persönliches Erscheinen am Wahltag nicht möglich ist.

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Kleines silbernes Auto
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Svitlana Unuchko

Im Streit über die Wirksamkeit der Betriebsratswahl im Porsche-Stammwerk in Zuffenhausen hat das LAG Baden-Württemberg die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, indem es die Anfechtung für rechtens und die Wahl für unwirksam erklärt hat. Die Begründung lautet u. a., dass bei der Wahl der Betriebsbegriff verkannt worden sei.

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