Das ArbG Aachen hat die Rechte von Auslieferungsfahrern gestärkt, die per App in einem abgegrenzten Liefergebiet eingesetzt werden. Diese dürfen einen eigenständigen Betriebsrat wählen, weil das fest abgegrenzte Liefergebiet, in dem sie exklusiv tätig sind, eine sogenannte betriebsratsfähige Einheit darstellt.