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Betriebsratsbüro

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Arbeitgeber darf Betriebsratsbüro nicht eigenmächtig „umziehen“
Bild: © AnnaStills/iStock/Getty Images Plus

Laut einem Beschluss des hessischen LAG darf ein Arbeitgeber nicht eigenmächtig das dem Betriebsrat überlassene Büro ausräumen und einen Umzug durchführen. Für einen solchen Umzug benötigt der Arbeitgeber das Einverständnis des Betriebsrats. Anderenfalls liegt verbotene Eigenmacht vor, gegen die der Betriebsrat gerichtlich vorgehen kann.

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Meetingraum
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Zhudifeng

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, dem Betriebsrat eine andere Räum­lichkeit als die bisher genutzte als Betriebsratsbüro zur Verfügung stellen. Er muss allerdings sicherstellen, dass das neue Büro optisch und akustisch abgeschirmt ist.

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