Betriebsratsbeschlüsse können laut einem Beschluss des BAG auch dann wirksam sein, wenn ein Mitglied des Gremiums kurzfristig verhindert ist und ein Ersatzmitglied nicht mehr rechtzeitig geladen werden konnte. Der Betriebsratsvorsitzende darf in solchen Fällen auf die Beschlussfähigkeit des Gremiums vertrauen.
Für einen gültigen Betriebsratsbeschluss sind verschiedene Voraussetzungen unerlässlich: eine ordnungsgemäße Einladung, eine sachlich korrekte Tagesordnung, eine fehlerfreie Beschlussfassung sowie eine sorgfältige Protokollierung. Fehler bei der Beschlussfassung können dazu führen, dass der Beschluss rechtlich wirkungslos bleibt.