Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen zwei Verfahrensarten in Betracht: das Urteilsverfahren und das Beschlussverfahren. Streitet ein Betriebsratsvorsitzender mit dem Arbeitgeber über Vergütungsfragen, ist das Urteilsverfahren einschlägig – zum Leidwesen des Vorsitzenden, denn das Urteilsverfahren ist mit einem größeren Aufwand verbunden.