Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Beschäftigungsverbot

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Laut einem Urteil des BAG erwerben Arbeitnehmerinnen auch während fortlaufender Beschäftigungsverbote aufgrund von Schwangerschaften Urlaubsansprüche und können vom Arbeitgeber verlangen, den nicht genommenen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abzugelten.

Schwangere Arbeitnehmerinnen erwerben auch im Beschäftigungsverbot einen Urlaubsanspruch. Ein während mehrerer aufeinanderfolgender Schwangerschaften mit festgestellten Beschäftigungsverboten erworbener Urlaubsanspruch bleibt laut einem Urteil des BAG auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

1 von 1