Eine Managerin fühlte sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen auf der gleichen Führungsebene weniger verdiente. Das LAG Baden-Württemberg sprach ihr nach entsprechender Klage ein höheres Gehalt in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe zu.