Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.
Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox
Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite befristeter Arbeitsvertrag
Keine Entfristung nach Wahl in den Betriebsrat
Klare Ansage des BAG: Wird ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer während der Befristung in den Betriebsrat gewählt, besteht für den Arbeitgeber nach Ablauf der Befristung keine Verpflichtung, ihm eine Folgebeschäftigung anzubieten.