Eine gemeinnützige Gesellschaft, die mittelbar Gewinne an ihren Gesellschafter weiterleiten kann, ist nicht uneingeschränkt karitativ tätig. Damit greift kein Tendenzschutz und der Betriebsrat kann einen Wirtschaftsausschuss bilden.
In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten kann der Betriebsrat selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse – sogenannte Fachausschüsse – installiert, um eine sachgerechte, effektive und flexible Wahrnehmung seiner Aufgaben sicherzustellen.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied erleben Sie täglich, wie sich Betriebsratsarbeit im digitalen Zeitalter wandelt. Die Themen werden komplexer, die Herausforderungen vielfältiger. Es geht z. B. um die Einführung von KI-Systemen oder die Ausgestaltung mobiler Arbeit. Eine effiziente Interessenvertretung in der modernen Arbeitswelt erfordert ein gut funktionierendes Teamwork im Betriebsrat.
Mit der Einführung des § 28a BetrVG im Jahr 2001 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem Betriebsrat erlaubt, betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben an Arbeitsgruppen zu delegieren. Dieses Delegationsrecht eröffnet die Möglichkeit, Beschäftigte unmittelbar in Fragen der Arbeitsorganisation einzubeziehen und damit die direkte Beteiligung im Betrieb zu stärken. Wie das funktioniert und wann es sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist der Betriebsrat auf verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angewiesen. Genau hier setzt der Wirtschaftsausschuss an: Er sammelt, analysiert und bewertet wirtschaftliche Kennzahlen und Entwicklungen, die dem Betriebsrat als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen. Nur mit diesem Wissen kann dieser seine Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen.
Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen obliegt grundsätzlich dem Betriebsrat. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – sofern der Betrieb eine bestimmte Belegschaftsgröße aufweist – nur die Einrichtung eines geschäftsführenden Betriebsausschusses. Dessen Aufgabe besteht darin, das Gremium im laufenden Tagesgeschäft spürbar zu entlasten.