Betriebsrat und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. In der Praxis gelingt dies nicht immer, weil die unterschiedlichen Interessenlagen zwangsläufig zu Spannungen und Konflikten führen. Häufig sind Pflichtverstöße des Arbeitgebers oder einzelner Betriebsratsmitglieder der Auslöser.
Macht sich ein Betriebsratsmitglied einer schweren Pflichtverletzung schuldig, kann es seines Amtes enthoben werden. Schon eine einmalige grobe Verfehlung kann ausreichen, um den Ausschluss aus dem Gremium zu rechtfertigen. Mit Rechtskraft der Entscheidung verliert das Mitglied nicht nur seinen Platz im Betriebsrat, sondern auch seinen Kündigungsschutz.
Es existiert eine umfangreiche Rechtsprechung zu § 23 BetrVG. In diesem Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung interessanter und praxisnaher Entscheidungen in Kurzform, die die wesentlichen Grundsätze und Maßstäbe der Sanktionsnorm veranschaulichen.
Datenschutz gewinnt auch für den Betriebsrat zunehmend an Bedeutung. Als Gremiumsmitglied sind Sie verpflichtet, im Umgang mit sensiblen Beschäftigtendaten stets rechtskonform zu handeln. Verstößt ein Betriebsratsmitglied wiederholt gegen Datenschutzpflichten, kann dies sogar seinen Ausschluss aus dem Gremium zur Folge haben.