Der Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Laut einem Beschluss des BAG kann der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft (AG) nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer ihre Vertreter für den Aufsichtsrat allesamt per Briefwahl bestimmen können.