Arbeitgeber stehen bei innerbetrieblichen Spannungen unter Zugzwang. Eine Druckkündigung erfordert laut einem Urteil des LAG Niedersachsen aktives Krisenmanagement. Ein bloßes Nachgeben gegenüber der Belegschaft ohne hinreichende deeskalierende Maßnahmen genügt nicht.
Die Hürden für eine Auflösung des Betriebsrats sind hoch. Sie setzt eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten voraus. Für den Fall, dass einzelne Pflichtverstöße für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen, kann laut dem ArbG Elmshorn eine Gesamtschau mehrerer Gesetzesverstöße das Aus für den Betriebsrat begründen.