Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Arbeitszeugnis

UTB+
Wann das Zeugnis auf das Aus­stellungsdatum datiert sein muss
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sashkinw

Was meinen Sie? Muss ein Arbeitszeugnis das Datum des letzten Arbeitstages oder das Ausstellungsdatum aufweisen? Das LAG Köln meint, dass Zeugnisse unter dem Datum der tatsächlichen Ausfertigung zu erteilen sind, sofern die Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen haben und es sich nicht um eine Zeugnisberichtigung handelt.

Wer von seinem Arbeitgeber eine durchschnittliche Leistung im Arbeitszeugnis bescheinigt bekommt und damit nicht zufrieden ist, muss Tatsachen vorbringen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Leistung rechtfertigen. Ansonsten hat eine Zeugnisberichtigungsklage keine Aussicht auf Erfolg.

UTB+
Arbeitnehmer können Arbeits­zeugnis gerichtlich erzwingen
Bild: © Jacob Wackerhausen/iStock/Getty Images Plus

Klare Ansage des LAG Rheinland-Pfalz: Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einem Vergleich, einem Beschäftigten ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen, so muss er dieses Versprechen auch einhalten, ansonsten droht ihm die gerichtliche Durchsetzung – notfalls mithilfe der Verhängung eines Zwangsgeldes oder gar einer Zwangshaft.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Bilder darf trotz der geltenden Unschuldsvermutung im Arbeitszeugnis eines Sozial­arbeiters erwähnt werden, der beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat. Das hat das ArbG Siegburg entschieden.

UTB+
Kein Anspruch auf Zwischenzeugnis bei Probezeitkündigung
Bild: © http://www.fotogestoeber.de/iStock/Getty Images Plus

Wer in der Probezeit gekündigt wird und ein (End-)Zeugnis ausgehändigt bekommt, kann kein Zwischenzeugnis verlangen. Denn laut einem Urteil des ArbG Erfurt können Arbeitnehmer, die bereits ein Endzeugnis erhalten haben, keinen Anspruch auf ein zusätzliches Zwischenzeugnis geltend machen.

UTB+
Stapel mit Umschlägen
Bild: © Sophonnawit-Inkaew/iStock/Getty-Images-Plus

Auch im digitalen Zeitalter kommt dem klassisch auf Briefpapier erstellten Arbeitszeugnis eine hohe Bedeutung zu, weil es bei der Jobsuche noch immer als die Visitenkarte gegenüber potenziellen Arbeitgebern dient. Vor diesem Hintergrund leuchtet es ein, warum neben dem Inhalt auch die äußere Form des Zeugnisses eine so wichtige Rolle spielt.

UTB+
Papier in den Händen einer Dame am Schreibtisch
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Volha Rahalskaya

Arbeitgeber, die im Geschäftsverkehr üblicherweise Firmenpapier mit Briefbögen verwenden, müssen dieses laut dem LAG Berlin-Brandenburg auch bei der Aus­stellung von Arbeitszeugnissen verwenden. Zudem dürfe das Zeugnis nicht den Eindruck erwecken, nur den Entwurf eines Dritten zu übernehmen.

1 von 1