Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.
Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox
Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Arbeitszeitnachweis
Anordnung rechtens: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
Gibt es in einem Betrieb Hinweise darauf, dass die Arbeitszeiten gar nicht oder nur unvollständig aufgezeichnet werden, kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb überprüfen und Belege über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten fordern.