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Arbeitsunfall

Nicht jeder Unfall im Homeoffice steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit besteht. Bei einem Sprung aus dem Fenster wegen eines explodierenden Akkus ist das laut dem LSG Berlin-Brandenburg nicht der Fall.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer bereits vor einem anerkannten Arbeitsunfall an einer chronischen Schmerzstörung litt, muss nachweisen, dass spätere Beschwerden eindeutig auf den Unfall zurückzu­führen sind. Fehlt dieser Nachweis, entfallen laut einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg Ansprüche auf Verletztengeld, Heilbehandlung und Haushaltshilfe.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Bundessozialgericht (BSG) hat unlängst bestätigt, dass auch Tätigkeiten außerhalb der direkten Arbeitsleistung unter den Unfallversicherungsschutz fallen können. Ein Sturz auf nassem Boden im Sozialraum könne eine besondere betriebliche Gefahr darstellen. Dies gelte auch für den Fall, dass der Sturz beim Kaffeeholen erfolgt sei.

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Kolleginnen und Kollegen beim Kaffee trinken
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Bernardbodo

Einen kurios anmutenden Fall hatte kürzlich das LSG Sachsen-Anhalt zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer verschluckte sich beim Kaffeetrinken und stürzte dabei so unglücklich, dass er sich das Nasenbein brach. Das Gericht erkannte das Ereignis als Arbeitsunfall an, weil das Kaffeetrinken im konkreten Fall betrieblichen Zwecken gedient habe.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hatte sich unlängst in einem kurios anmutenden Fall mit der Frage zu befassen, ob die Voraussetzungen eines versicherten Arbeitsunfalles vorliegen, wenn ein unter Betreuung stehender geistig behinderter Mensch seinem Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt.

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Betriebsrat hat Anspruch auf Informationen über alle Arbeitsunfälle
Bild: © Fokusiert/iStock/Getty Images Plus

Bei Regelungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, den Betriebsrat über alle Arbeitsunfälle zu informieren. Laut dem BAG besteht dieses Inforecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Hunderttausende Menschen leiden an den Spätfolgen einer Corona-Infektion. Viele Betroffene sind dauerhaft arbeitsunfähig. Wer unter Long-COVID leidet und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung fordert, muss laut dem LSG Berlin-Brandenburg nachweisen, dass die Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz erfolgt ist.

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Gestürzte Frau auf einer Straße
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Steved_np3

Wer während einer Arbeitspause im Auto vergessene Tabletten holt, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zur Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Einnahme der Tabletten nicht zwingend erforderlich war, um die Arbeit fortzusetzen. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Leerfahren des Tanks durch einen Familienangehörigen stellt keinen mit einem Benzindiebstahl vergleichbaren außergewöhnlichen Umstand dar, der dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegt. Mit dieser Begründung hat das LSG Baden-Württemberg die Klage einer Auszubildenden auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles abgelehnt.

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Folgeschaden nach Schweinegrippe- Impfung kann Arbeitsunfall sein
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SeventyFour

Der Leiter einer Krankenhausküche litt nach einer Impfung gegen das Schweinegrippevirus unter Fieberschüben und klagte deshalb auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass eine Impfung als Unfall am Arbeitsplatz gelten könne, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehe.

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