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Arbeitsschutz

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Betriebsrat hat Anspruch auf Informationen über alle Arbeitsunfälle
Bild: © Fokusiert/iStock/Getty Images Plus

Bei Regelungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, den Betriebsrat über alle Arbeitsunfälle zu informieren. Laut dem BAG besteht dieses Inforecht auch bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal.

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Kein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gefährdungsbeurteilungen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Juan_Algar

Mit einer Gefährdungsbeurteilung sollen potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt und durch geeignete Schutzmaßnahmen vermieden werden. Der Betriebsrat spielt hierbei eine zentrale Rolle. Sein Mitbestimmungsrecht ist jedoch inhaltlich beschränkt, z. B. auf die Festlegung der konkreten Vorgehensweise.

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Arbeitgeber muss komplette Kosten für Lärmschutzseminar tragen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SerhiiBobyk

Wird im Rahmen eines fünftägigen Betriebsratsseminars zum Thema „Lärm“ an einem Tag nicht betriebsbezogen erforderliches Wissen über „Lärm“ vermittelt, so muss der Arbeitgeber dennoch die vollständigen Seminarkosten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Thüringen hervor.

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