Arbeitgeber stehen bei innerbetrieblichen Spannungen unter Zugzwang. Eine Druckkündigung erfordert laut einem Urteil des LAG Niedersachsen aktives Krisenmanagement. Ein bloßes Nachgeben gegenüber der Belegschaft ohne hinreichende deeskalierende Maßnahmen genügt nicht.
Ein engagierter Betriebsrat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er sich aktiv für eine Verbesserung des Betriebsklimas einsetzt. Stört ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten nachhaltig die Arbeitsatmosphäre im Betrieb, kann der Betriebsrat dessen Entlassung fordern. Bestätigt ein Gericht den Entlassungswunsch, muss der Arbeitgeber kündigen.