Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Amtsübertragung

UTB+
Willkürliche Vergütungskürzung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Prasong Maulae

Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben nach dem Ende der Freistellung laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen Anspruch auf eine Vergütung entsprechend ihrer fiktiven beruflichen Entwicklung – so, wie sie sich ohne Betriebsratstätigkeit entwickelt hätten. Rückforderungen der Arbeitgeber sind nur begrenzt möglich.

UTB+
Finger zeigt auf digitalen Papierkorb
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Natali_Mis

Manche Unternehmen sind verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dessen Aufgabe besteht darin, die Belegschaft in allen Angelegenheiten zu beraten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung von Bedeutung sein können. Laut dem BAG kann der Arbeitgeber einen Abfallbeauftragten nicht einfach abberufen.

1 von 1