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Amtspflichtverletzung

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Kein Ausschluss wegen Pflichtverletzung aus vorheriger Amtszeit
Bild: © Andrii Yalanskyi/iStock/Getty Images Plus

Klare Ansage des BAG: Nach erfolgter Neuwahl des Betriebsrats in einem Unternehmen kann ein (wieder) in das Gremium gewähltes Betriebsratsmitglied nicht wegen einer in der abgelaufenen Amtszeit begangenen groben Pflichtverletzung aus dem neu gewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden.

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Amtspflichtverletzung rechtfertigt keine Abmahnung
Bild: © BernardaSv/iStock/Getty Images Plus

Verstößt ein Betriebsratsmitglied gegen eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht, kann der Arbeitgeber auf diese Pflichtverletzung nicht mit einer Abmahnung reagieren. Tut er es dennoch, kann das Betriebsratsmitglied laut einem Beschluss des BAG die Entfernung der unzulässigen Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

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