Das BAG hat ein wichtiges, arbeitnehmerfreundliches Urteil zur Lohngerechtigkeit gefällt: Lohnerhöhungen dürfen nicht willkürlich an neue Arbeitsverträge geknüpft werden. Auch Beschäftigte mit alten Verträgen haben Anspruch auf die Erhöhung, wenn Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Lage profitieren.