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AGG-Hopper

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Rechtsmissbräuchliche Bewerbung: Keine Entschädigung für AGG-Hopper
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Korawat Thatinchan

Das ArbG Hamm wies die Klage eines AGG-Hoppers auf Entschädigung von mindestens 45.000 Euro ab. Der Kläger hatte behauptet, seine Bewerbung sei wegen seiner Schwerbehinderung abgelehnt worden, und bemängelt, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Gerichtsfeste Belege blieb er schuldig.

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Frau als Sekretärin
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Prostock-Studio

Immer wieder müssen sich die Arbeitsgerichte mit sogenannten AGG-Hoppern beschäftigen, deren Geschäftsmodell es ist, mit Scheinbewerbungen Entschädigungszahlungen zu kassieren. Das BAG hat unlängst die Klage eines Wiederholungstäters abgeschmettert, der sich erfolglos auf die Stelle einer „Sekretärin“ beworben hatte.

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