Immer wieder müssen sich die Arbeitsgerichte mit sogenannten AGG-Hoppern beschäftigen, deren Geschäftsmodell es ist, mit Scheinbewerbungen Entschädigungszahlungen zu kassieren. Das BAG hat unlängst die Klage eines Wiederholungstäters abgeschmettert, der sich erfolglos auf die Stelle einer „Sekretärin“ beworben hatte.