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Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Abwesenheit am Wahltag
Recht auf Briefwahl setzt begründeten Antrag voraus
Wer daran gehindert ist, seine Stimme bei der Betriebsratswahl persönlich abzugeben, kann beim Arbeitgeber Briefwahl beantragen. Im Antrag muss dabei zwingend ein Hinweis enthalten sein, dass ein persönliches Erscheinen am Wahltag nicht möglich ist.