Manche Unternehmen sind verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dessen Aufgabe besteht darin, die Belegschaft in allen Angelegenheiten zu beraten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung von Bedeutung sein können. Laut dem BAG kann der Arbeitgeber einen Abfallbeauftragten nicht einfach abberufen.