Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.
Mit einer auf den ersten Blick kurios anmutenden Fragestellung musste sich das LAG Schleswig-Holstein befassen: Kann das Schwenken eines Filetiermessers eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Die Antwort lautete „Nein“, weil der für eine kündigungsrelevante Bedrohung nötige bedingte Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte.
Hat ein aus dem Betrieb ausgeschiedener Arbeitnehmer Anspruch gegen seinen Ex-Arbeitgeber auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte? Das Thüringer LAG sagt nein. Es bestehe hierfür grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis. Ein solcher Anspruch könne nur ausnahmsweise gegeben sein. Wann, erfahren Sie hier.