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Wahlverfahren

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Schadenersatz
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt, endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.

Die Hürden für eine reibungslose Betriebsratswahl sind hoch – vor allem die Wahlordnung birgt Fallstricke. Bereits kleinere formale Fehler können zur Anfechtung und damit zur Unwirksamkeit der Wahl führen. Bereits der bloße Anschein einer möglichen Beobachtung bei der Stimmabgabe kann die Ungültigkeit der Wahl zur Folge haben.

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Briefwahl
Bild: ©Ivan-balvan-iStock-Getty-Images-Plus

Im Zuge einer Betriebsratswahl darf der Wahlvorstand eine Briefwahl nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile anordnen und nicht für den gesamten Betrieb. Das geht aus einem Urteil des BAG hervor. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, muss stets genau geprüft werden, ob ein Hauptbetrieb vorliegt.

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Rechtsmissbrauch: Betriebsrat verzögert Neuwahl­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mediartist Matthias Schloenvogt

Ignoriert ein geschäftsführender Betriebsrat bewusst seine gesetzliche Pflicht, nach Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliederzahl unverzüglich eine Neuwahl zu initiieren, während er sich gleichzeitig auf seine vollen Mitbestimmungsrechte beruft, so handelt er laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen rechtsmissbräuchlich.

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Stimmzettelumschlag
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mickis-Fotowelt

Wer als wahlberechtigter Arbeitnehmer am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb anwesend ist und deshalb seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, hat das Recht, vom Wahlvorstand die Aushändigung von Briefwahlunterlagen zu verlangen. Laut einem Beschluss des BAG muss dieses Verlangen nicht begründet werden.

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Spielfiguren auf verschiedenen Abzweigungen. Eine Spielfigur ist auf einem goldenen Podest.
Bild: © Olivier Le Moal/iStock/Getty Images Plus

Ein erfreuliches Urteil für alle Wahlvorstände: Laut einem Urteil des BAG führt ein formeller Verstoß gegen die Frist zur Bekanntgabe von Wahlvorschlägen nicht ohne Weiteres zur Anfechtbarkeit und damit Unwirksamkeit der Wahl. Eine Anfechtbarkeit setzt demnach stets voraus, dass der Verstoß geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen.

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Bei erforderlicher Neuwahl müssen alle Freigestellten neu gewählt werden
Bild: © Karl-Hendrik Tittel/iStock/Getty Images Plus

Steigt die Beschäftigtenzahl in einem Unternehmen auf über 500, hat der Betriebsrat Anspruch auf zwei Freistellungen. In diesem Fall müssen laut dem LAG Niedersachsen alle Freigestellten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu gewählt werden, also auch das bisher bereits freigestellte Betriebsratsmitglied.

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Betriebsratswahl am Stationierungsort BER zulässig
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Boarding1Now

Eine Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland, die einen Stationierungsort am Flughafen Berlin (BER) unterhält, muss eine dort angekündigte Betriebsratswahl dulden, wenn eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt.

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Klassiker - Säulen des Supreme Courts
Bild: © PeskyMonkey/iStock/Getty Images Plus

Nach der Betriebsratswahl werden die freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 Abs. 2 BetrVG „nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt“. Findet keine Beratung statt, ist die Wahl nach der Rechtsprechung des BAG dennoch wirksam.

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Zettel wird in Wahlurne geschmissen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Francisco Javier Ortiz Marzo

Wer schon einmal eine Betriebsratswahl als Mitglied des Wahlvorstandes in verantwortlicher Position durchgeführt hat, kennt die vielen formellen Stolperfallen im Verfahren. Laut dem LAG Hamburg verstößt der Wahlvorstand mit dem Hinweis auf eine Betriebsratstätigkeit auf den Stimmzetteln gegen eine Wahlvorschrift.

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