„Von den Bestimmungen dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“ So steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Vor diesem Hintergrund leuchtet ein, warum das LAG Köln eine Vereinbarung in einem Prozessvergleich als unwirksam erachtet hat, wonach ein Arbeitnehmer auf Urlaub verzichtet.
Laut einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) hat Kurzarbeit in der Coronakrise über zwei Millionen Jobs gerettet. Laut dem BAG hat ein krankgeschriebener Arbeitnehmer während der Zeit, in der im Betrieb „Kurzarbeit Null“ galt, keinen Urlaubsanspruch erworben.
Wer vor Eintritt in das Rentenalter freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und seinen Resturlaub bis dahin nicht genommen hat, kann von seinem ehemaligen Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor.
Laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg kann ein Arbeitgeber die jahrelang geltenden Modalitäten für die Urlaubsgeldzahlungen nicht einseitig von einer jährlich erfolgten Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, um diese auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.