Klare Ansage: Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung sind auch während der sogenannten Wartezeit, d. h. in den ersten sechs Monaten bis zum Greifen des Kündigungsschutzes, vor Kündigungen geschützt. So ist eine Kündigung in der Wartezeit ohne zuvor durchgeführtes Präventionsverfahren laut dem ArbG Köln unwirksam.
Bei der Gestaltung von Stellenanzeigen gilt der Grundsatz, möglichst einfach und eindeutig zu formulieren. Häufig versuchen Unternehmen jedoch, mit „kreativen“ Formulierungen um Personal zu werben – mit teils fatalen Folgen. So muss ein Unternehmen eine hohe Entschädigung zahlen, weil es einen „Digital Native“ gesucht hatte.
Aus einem befristeten Arbeitsvertrag kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Entfristung vereinbaren. Eine aus Gefälligkeit ausgestellte Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine Betriebsratstätigkeit begründen keine Entfristung.
Wer versucht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) systematisch und zielgerichtet auszunutzen, um aufgrund vermeintlicher Diskriminierungen Entschädigungszahlungen abzukassieren, handelt rechtsmissbräuchlich und geht am Ende leer aus, entschied das LAG Hamm im Falle eines besonders dreisten AGG-Hoppers.
Laut einem Urteil des LAG Baden-Württemberg kann ein Arbeitgeber die jahrelang geltenden Modalitäten für die Urlaubsgeldzahlungen nicht einseitig von einer jährlich erfolgten Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, um diese auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.
Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern erkennt der Durchschnittsleser, dass in einer Stellenanzeige für den freien Arbeitsplatz geworben wird und niemand wegen seines Alters ausgeschlossen werden soll, wenn das Arbeitsumfeld als jung und dynamisch beschrieben wird. Eine Stellenanzeige sei im Gesamtzusammenhang zu würdigen.
Arbeitgebern ist es nach einem Urteil des Sächsischen LAG nicht erlaubt, die beim Zutritt zum Betrieb per elektronischer Zeiterfassung entstehenden Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu erfassen. Eine auf solchen Daten beruhende Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges sei unwirksam, weil diese nicht als Beweismittel verwertbar seien.
Seit 2001 ist im TzBfG ein Recht auf Teilzeitarbeit verankert, d. h., unter bestimmten Voraussetzungen haben Beschäftigte einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Da ein Teilzeitwunsch nicht immer mit den betrieblichen Interessen vereinbar ist, kann ihn der Arbeitgeber auch ablehnen – sofern die Ablehnung stichhaltig begründet ist.
2022 hatten 4,6 % aller Erwerbstätigen in Deutschland mindestens einen Nebenjob. Eine Genehmigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Er muss allerdings informiert werden, wenn der Nebenjob seine Interessen tangieren kann. Tritt ein Arbeitnehmer mit dem Nebenjob in Konkurrenz zum Arbeitgeber, kann das den Job kosten.
Wer als Servicemitarbeiter am Bürgertelefon sitzt, ist dazu verpflichtet, während der Arbeitszeit regelmäßig ans Telefon zu gehen. Belaufen sich die Telefonzeiten nur auf 35 Prozent statt der erwarteten 60 Prozent, ist von einem vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug auszugehen, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.