Erhält ein Bewerber mit arabischen Wurzeln eine Absage, so rechtfertigen sein Aussehen und seine mögliche muslimische Religionszugehörigkeit allein keine Entschädigung wegen Diskriminierung. Laut dem LAG Rheinland-Pfalz muss er konkrete Indizien dafür vortragen, dass er „wegen“ seiner Herkunft oder seiner Religion benachteiligt wurde.
Laut einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) hat Kurzarbeit in der Coronakrise über zwei Millionen Jobs gerettet. Laut dem BAG hat ein krankgeschriebener Arbeitnehmer während der Zeit, in der im Betrieb „Kurzarbeit Null“ galt, keinen Urlaubsanspruch erworben.
Das Bundesarbeitsgericht hat unlängst die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gestärkt, die ihre Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle aufstocken. Danach besteht für Aufstocker nicht nur ein Anspruch auf eine höhere Vergütung, sondern auch auf eine Erhöhung einer zwischen den Parteien vereinbarten Leistungszulage.
Verzichtet ein schwerbehinderter Stellenbewerber in seiner Bewerbung auf den Hinweis, dass er über die in der Stellenanzeige geforderte Fahrerlaubnis verfügt, weil dies „selbstverständlich“ sei, so ist laut dem LAG Sachsen eine Absage aufgrund mangelnder fachlicher Eignung rechtens und löst daher keinen Entschädigungsanspruch aus.
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber das Fehlverhalten eines Beschäftigten. Die meisten Betroffenen empfinden eine Abmahnung in der Personalakte als Makel. Um diesen loszuwerden, kann es erforderlich sein, die Namen der Zeugen zu kennen, auf deren Aussagen die Abmahnung beruht.
Manche Unternehmen sind verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dessen Aufgabe besteht darin, die Belegschaft in allen Angelegenheiten zu beraten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung von Bedeutung sein können. Laut dem BAG kann der Arbeitgeber einen Abfallbeauftragten nicht einfach abberufen.
Wer vor Eintritt in das Rentenalter freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und seinen Resturlaub bis dahin nicht genommen hat, kann von seinem ehemaligen Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor.
Ein Betriebsratsmitglied, das zwölf Stunden Schichten leistet, hat für außerhalb seiner Arbeitszeit geleistete Betriebsratsarbeit lediglich Anspruch auf eine Zeitgutschrift für die tatsächlich aufgewendete Zeit. Anspruch auf eine Zeitgutschrift im Umfang von zwölf Stunden für die Teilnahme an einer achtstündigen Betriebsratssitzung besteht nicht.
Eine Klausel in einem Tarifvertrag, wonach Beschäftigte, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden von der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ausgenommen sind, ist laut einem Urteil des LAG Düsseldorf rechtens. Es liege kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor.
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kann, hat Anspruch auf Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes – sofern es im Betrieb einen solchen Arbeitsplatz bereits gibt. Ein Beschäftigungsangebot vonseiten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber laut dem LAG Köln ablehnen.