Wird im Rahmen eines fünftägigen Betriebsratsseminars zum Thema „Lärm“ an einem Tag nicht betriebsbezogen erforderliches Wissen über „Lärm“ vermittelt, so muss der Arbeitgeber dennoch die vollständigen Seminarkosten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Thüringen hervor.
Wird einem Beschäftigten eine Tätigkeit zugewiesen, die nicht dem im Unternehmen üblichen Zeitlohn unterliegt, sondern für die Leistungslohn bezahlt wird, so gilt diese Zuweisung laut einem Beschluss des LAG Köln nicht als mitbestimmungspflichtige Versetzung, wenn sie kürzer als einen Monat andauert.
Verwendet ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben einen falschen Firmenstempel, hat dies laut einem Urteil des ArbG Suhl keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sofern der Aussteller der Kündigung für den Gekündigten dennoch eindeutig erkennbar sei.
Wer als Arbeitnehmer die Kündigung erhält, hat trotz eines Widerspruchs des Betriebsrats keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil die sechsmonatige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.
Wer sich als Berufskraftfahrer im Rahmen einer während der Arbeitszeit erfolgten Verkehrskontrolle weigert, den Anordnungen der Polizei Folge zu leisten und deshalb eine folgenschwere Rangelei mit den Ordnungshütern heraufbeschwört, kann laut dem SG Hannover später nicht auf eine Anerkennung des Geschehens als Arbeitsunfall hoffen.
Männer verdienen im Durchschnitt rund 18 Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen (sogenannter Gender Pay Gap). Diese Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung soll u. a. durch das Entgelttransparenzgesetz beseitigt werden, das bislang jedoch kaum Wirkung entfaltet. Wie es funktionieren kann, zeigt folgender Fall.
Das ArbG Aachen hat die Rechte von Auslieferungsfahrern gestärkt, die per App in einem abgegrenzten Liefergebiet eingesetzt werden. Diese dürfen einen eigenständigen Betriebsrat wählen, weil das fest abgegrenzte Liefergebiet, in dem sie exklusiv tätig sind, eine sogenannte betriebsratsfähige Einheit darstellt.
Stellt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten trotz Vorliegens einer entsprechenden Vertragsklausel keinen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch privat nutzen darf, besteht laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz ein Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung.
Die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern sorgt nicht erst seit dem aufsehenerregenden BGH-Urteil (Az.: 6 StR 133/22) zur Betriebsratsvergütung bei VW für Gesprächsstoff. Das LAG Köln hat unlängst entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied auch nach seiner Freistellung Getränkemarken als Entgeltbestandteil fordern darf.