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Allgemein

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Richter und Justitia
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Wer sich als Berufskraftfahrer im Rahmen einer während der Arbeitszeit erfolgten Verkehrskontrolle weigert, den Anordnungen der Polizei Folge zu leisten und deshalb eine folgenschwere Rangelei mit den Ordnungshütern heraufbeschwört, kann laut dem SG Hannover später nicht auf eine Anerkennung des Geschehens als Arbeitsunfall hoffen.

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Arbeitgeber muss plausible Gründe für niedrigeres Gehalt nennen
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Männer verdienen im Durchschnitt rund 18 Prozent mehr als ihre weiblichen Kolleginnen (sogenannter Gender Pay Gap). Diese Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung soll u. a. durch das Entgelttransparenzgesetz beseitigt werden, das bislang jedoch kaum Wirkung entfaltet. Wie es funktionieren kann, zeigt folgender Fall.

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Auslieferungsfahrer dürfen eigenen Betriebsrat wählen
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Das ArbG Aachen hat die Rechte von Auslieferungsfahrern gestärkt, die per App in einem abgegrenzten Liefergebiet eingesetzt werden. Diese dürfen einen eigenständigen Betriebsrat wählen, weil das fest abgegrenzte Liefergebiet, in dem sie exklusiv tätig sind, eine sogenannte betriebsratsfähige Einheit darstellt.

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Dienstwagen vorenthalten: Arbeitgeber haftet auf Schadenersatz
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Stellt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten trotz Vorliegens einer entsprechenden Vertragsklausel keinen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch privat nutzen darf, besteht laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz ein Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung.

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Freigestellter Vorsitzender hat Anspruch auf Getränkemarken
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Die Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern sorgt nicht erst seit dem aufsehenerregenden BGH-Urteil (Az.: 6 StR 133/22) zur Betriebsratsvergütung bei VW für Gesprächsstoff. Das LAG Köln hat unlängst entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied auch nach seiner Freistellung Getränkemarken als Entgeltbestandteil fordern darf.

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Richter und Justitia
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Ein Unfall, der sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Rückweg ereignet, ist als Wegeunfall vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Auf Abwegen besteht zumeist ein Unfallschutz. Wer aufgrund Orientierungslosigkeit infolge Unterzuckerung auf einen Abweg gerät und verunfallt, ist nicht versichert.

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Richter und Justitia
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Die Kündigung per Einwurf-Einschreiben ist immer noch gängige Praxis. Für den Nachweis des Zuganges des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer benötigt der Arbeitgeber im Streitfall den Auslieferungsbeleg. Der Einlieferungsbeleg mit Sendestatus genügt hierfür nicht, entschied jüngst das LAG Baden-Württemberg.

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Schwarz statt Rot: Verstoß gegen Kleiderordnung kann Job kosten
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Seine Abneigung gegen die Farbe Rot wurde einem Arbeitnehmer zum Verhängnis. Weil er sich beharrlich weigerte, die vom Arbeitgeber geforderte rote Arbeitsschutzhose zu tragen, verlor er seinen Job. Laut dem Urteil des LAG Düsseldorf durfte der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts das Tragen einer roten Arbeitsschutzhose anordnen.

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Ersatzmitglieder müssen kurzfristig geladen werden
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Sagt ein geladenes Betriebsratsmitglied seine Teilnahme an einer Betriebsratssitzung kurzfristig ab, kann der Vorsitzende verpflichtet sein, ein Ersatzmitglied per Telefon oder auf elektronischem Weg zur Sitzung einzuladen.

Wer enge Verwandte bei Renovierungsarbeiten unterstützt und dabei einen folgenschweren Unfall erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallver­sicherung, weil für familiäre Gefälligkeiten der gesetzliche Unfallschutz nicht gilt. Das geht aus einer Entscheidung des SG Düsseldorf hervor.

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