Eine sogenannte Catch-all-Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Betrieb zeitlich unbegrenzt zum Schweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, ist laut einem Urteil des BAG unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Wer in der Probezeit gekündigt wird und ein (End-)Zeugnis ausgehändigt bekommt, kann kein Zwischenzeugnis verlangen. Denn laut einem Urteil des ArbG Erfurt können Arbeitnehmer, die bereits ein Endzeugnis erhalten haben, keinen Anspruch auf ein zusätzliches Zwischenzeugnis geltend machen.
Anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen haben Leiharbeitnehmer laut einem Urteil des ArbG Kiel trotz des gesetzlich verankerten Grundsatzes der Gleichstellung nicht zwingend Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen seien Abweichungen von diesem Grundsatz möglich.
Wer als angestellter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt, muss den sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil versteuern. Laut einem Urteil des BFH wird der geldwerte Vorteil nicht durch Maut-, Fähr- und Parkkosten gemindert, die dem Arbeitnehmer auf Urlaubsreisen entstehen.
In nur 30 Minuten erfahren Sie, welcher Betriebsrat wann für Leiharbeitnehmer zuständig ist und wie die Arbeitnehmervertretungen wirksam mitbestimmen können.
Eines vorweg: Auch wenn ein Stellenabbau des Arbeitgebers aufgrund des geplanten Umfanges der „Mitbestimmung“ des Betriebsrats unterliegt, kann das Gremium Kündigungen durch den Arbeitgeber letztlich nicht verhindern. Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe des Betriebsrats in erster Linie darin, dafür zu sorgen, dass der Stellenabbau für die betroffenen Beschäftigten möglichst schonend erfolgt.
Hierfür stehen ihm der Interessenausgleich und der Sozialplan zur Verfügung.
Der Leiter einer Krankenhausküche litt nach einer Impfung gegen das Schweinegrippevirus unter Fieberschüben und klagte deshalb auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass eine Impfung als Unfall am Arbeitsplatz gelten könne, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehe.
Klare Ansage des LAG Berlin: In den Kitas der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin darf nicht gestreikt werden. Der aktuelle Streik sei rechtswidrig, weil die Gewerkschaft ver.di mit einem Teil ihrer Streikforderungen gegen die Friedenspflicht verstoße. Sie müsse ihren Aufruf zu dem Streik öffentlich widerrufen.
Eine Managerin fühlte sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, weil sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen auf der gleichen Führungsebene weniger verdiente. Das LAG Baden-Württemberg sprach ihr nach entsprechender Klage ein höheres Gehalt in Höhe der Differenz der Mediane der männlichen und weiblichen Vergleichsgruppe zu.