Höheres Gehalt dank Smartphone: Nachdem er für seine Tätigkeit im Streifendienst ein Smartphone bekommen hatte, forderte ein beim Ordnungsamt einer Stadt angestellter Arbeitnehmer seine Höhergruppierung – mit Erfolg. Laut dem LAG Berlin-Brandenburg habe sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers durch das Smartphone wesentlich verändert.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Das Gesetz sieht hierfür die Textform vor. Laut einem Urteil des BAG bedeutet dies, dass die Abrechnung nicht zwingend in Papierform erfolgen muss. Auch eine rein digitale Bereitstellung sei verhältnismäßig, sodass Beschäftigte keinen Anspruch auf gedruckte Lohnunterlagen hätten.
Ein Unternehmen muss einer Gewerkschaft nicht die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Beschäftigten zum Zweck der Mitgliederwerbung mitteilen. Ein solches Verlangen kann laut einem aktuellen Urteil des BAG nicht auf die grundgesetzlich geschützte Koalitionsbetätigungsfreiheit gestützt werden.
Einer aktuellen Studie zufolge suchen 38.000 Unternehmen jährlich einen Nachfolger. Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an Führungskräfte, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt dies laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Eine sogenannte Catch-all-Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Betrieb zeitlich unbegrenzt zum Schweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, ist laut einem Urteil des BAG unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt.
Wer in der Probezeit gekündigt wird und ein (End-)Zeugnis ausgehändigt bekommt, kann kein Zwischenzeugnis verlangen. Denn laut einem Urteil des ArbG Erfurt können Arbeitnehmer, die bereits ein Endzeugnis erhalten haben, keinen Anspruch auf ein zusätzliches Zwischenzeugnis geltend machen.
Anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen haben Leiharbeitnehmer laut einem Urteil des ArbG Kiel trotz des gesetzlich verankerten Grundsatzes der Gleichstellung nicht zwingend Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen seien Abweichungen von diesem Grundsatz möglich.
Wer als angestellter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommt, muss den sich daraus ergebenden geldwerten Vorteil versteuern. Laut einem Urteil des BFH wird der geldwerte Vorteil nicht durch Maut-, Fähr- und Parkkosten gemindert, die dem Arbeitnehmer auf Urlaubsreisen entstehen.