Die Entscheidung über die Bildung von Ausschüssen obliegt grundsätzlich dem Betriebsrat. Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – sofern der Betrieb eine bestimmte Belegschaftsgröße aufweist – nur die Einrichtung eines geschäftsführenden Betriebsausschusses. Dessen Aufgabe besteht darin, das Gremium im laufenden Tagesgeschäft spürbar zu entlasten.
In tariflich nicht gebundenen Unternehmen entscheidet allein der Arbeitgeber über die Gehaltshöhe. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nicht. Auf Gehaltserhöhungen kann der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Düsseldorf unter bestimmten Umständen jedoch Einfluss nehmen.
Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist ein absolutes No-Go. Wer verdächtigt wird, am Arbeitsplatz Kokain konsumiert zu haben, muss deshalb damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden. Das gilt laut einem Urteil des LAG Niedersachsen auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder, die besonderen Kündigungsschutz genießen.
Ein Klaps auf den Po einer Kollegin während einer Betriebsfeier ist kein Kompliment, sondern eine sexuelle Belästigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das hat das ArbG Siegburg entschieden und damit die Kündigungsschutzklage eines sexuell übergriffigen Arbeitnehmers abgewiesen.
Mit Spannung war die „Dusch-Entscheidung“ des BAG erwartet worden. Nun sind die Würfel gefallen. Laut dem Urteil ist die Körperreinigung nach der Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen, wenn sie mit der geschuldeten Arbeitsleistung unmittelbar zusammenhängt und deshalb ausschließlich fremdnützig ist.
Ein Betriebsrat ist mit dem Versuch gescheitert, auf der Grundlage einer Tarifnorm einen Zusatzurlaub für Beschäftigte mit einer über 25-jährigen Betriebszugehörigkeit einzuführen. Laut dem LAG Niedersachsen verschafft die tarifliche Regelung dem Gremium kein entsprechendes erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
An Feiertagen darf laut Gesetz nicht gearbeitet werden. Für bestimmte Branchen und Jobs gelten Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. Wo gearbeitet werden darf, sehen Tarifverträge zum Teil einen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag vor. Dieser setzt laut dem BAG voraus, dass der Feiertag am regelmäßigen Beschäftigungsort ist.
Das BAG hat Arbeitnehmern den Rücken gestärkt, die über virtuelle Optionsrechte am Unternehmen ihres Arbeitgebers verfügen. Die Bundesrichter urteilten, dass eine Klausel unwirksam sei, die den sofortigen Verfall von bereits ausübbaren („gevesteten“) virtuellen Optionsrechten im Falle einer Eigenkündigung vorsehe.
Wer einen Firmenwagen nutzen darf, muss den Arbeitgeber unverzüglich über Unfälle und auftretende Mängel informieren, damit dieser die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Laut einem Urteil des LAG Köln gehört es auch zu den Pflichten, das überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen.
Infolge einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes („VW-Untreue-Prozess“) aus dem Jahr 2023 hatte VW die Gehälter zahlreicher freigestellter Betriebsratsmitglieder gekürzt. Nun hat das BAG entschieden, dass der VW-Konzern den Beweis antreten muss, dass eine Gehaltserhöhung, die er rückgängig macht, fehlerhaft war.