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Allgemein

Holen Sie sich hier Ihr Download-Paket zur Infoarbeit vor den Betriebsratswahlen – mit Checklisten zur Kandidatengewinnung und den wichtigsten Fristen

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Streiks im Bahnverkehr führen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen für Kunden und Pendler. Daher versuchen Betroffene gelegentlich, Streikmaßnahmen gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische LAG hat nun jedoch klargestellt, dass ein generelles Verbot von Streiks zugunsten von Bahnkunden nicht möglich ist.

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Häufige Fragen
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Maks_Lab

Die praktische Betriebsratsarbeit – also das konkrete Handeln des Betriebsrats, das rechtliche Auswirkungen für die Belegschaft hat – findet vor allem in den Betriebsratssitzungen statt. Hier ist es besonders wichtig, Fehler zu vermeiden. Welche Fragen Betriebsräte dabei häufig beschäftigen, erfahren Sie in unseren FAQ.

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Hausverbot
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Ein klares Signal gegen gewerkschaftsfeindliches Verhalten: Das ArbG Dortmund hat entschieden, dass ein gegen einen ver.di-Gewerkschaftssekretär gerichtete Hausverbot unrechtmäßig war. Der Versuch des Unternehmens, gewerkschaftliche Aktivitäten durch ein Zutrittsverbot zu unterbinden, ist damit gescheitert.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Nach einer Tätowierung kann es zu Komplikationen wie Entzündungen kommen. Führt eine solche Komplikation zur Arbeitsunfähigkeit, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung laut dem LAG Schleswig-Holstein entfallen – wenn dem Arbeitnehmer ein grob fahrlässiges Eigenverschulden an der Erkrankung vorzuwerfen ist.

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Kolleginnen und Kollegen beim Kaffee trinken
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Einen kurios anmutenden Fall hatte kürzlich das LSG Sachsen-Anhalt zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer verschluckte sich beim Kaffeetrinken und stürzte dabei so unglücklich, dass er sich das Nasenbein brach. Das Gericht erkannte das Ereignis als Arbeitsunfall an, weil das Kaffeetrinken im konkreten Fall betrieblichen Zwecken gedient habe.

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Seminar
Bild: ©stockfour-iStock-Getty-Images-Plus

Immer mehr Beschäftigte leiden unter Stress, Überlastung und zunehmender Arbeitsverdichtung. Die Folge ist eine seit Jahren anhaltende Zunahme psychischer Erkrankungen, die 2024 bereits rund 17 % aller krankheitsbedingten Fehltage ausmachten. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch das Thema Burnout zunehmend an Bedeutung.

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Bunte Blätter in den Farbvarianten lila bis grün liegen auf einem Baumstamm
Bild: © EyeEm Mobile GmbH_iStock_Getty Images Plus

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie die Wahl am besten durchführen und worauf Sie besonders achten müssen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Sachliche Kritik am Arbeitgeber ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Beschäftigte dürfen ihren Arbeitgeber kritisieren, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreiten und ihre Äußerungen einen wahren Tatsachenkern haben. Mit dieser Begründung hat das ArbG Berlin die Abmahnung eines ver.di-Mitgliedes für unzulässig erklärt.

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Ein Mann versucht einer Frau einen Klaps auf das Gesäß zu geben.
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Die Umsetzung eines Arbeitnehmers kann laut dem LAG Köln auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich der zugrunde liegende Vorwurf – etwa wegen sexueller Belästigung – vor Gericht nicht eindeutig klären lässt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist, um z. B. betriebliche Konflikte zu entschärfen.

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