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Allgemein

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Seminar
Bild: ©stockfour-iStock-Getty-Images-Plus

Immer mehr Beschäftigte leiden unter Stress, Überlastung und zunehmender Arbeitsverdichtung. Die Folge ist eine seit Jahren anhaltende Zunahme psychischer Erkrankungen, die 2024 bereits rund 17 % aller krankheitsbedingten Fehltage ausmachten. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch das Thema Burnout zunehmend an Bedeutung.

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Bunte Blätter in den Farbvarianten lila bis grün liegen auf einem Baumstamm
Bild: © EyeEm Mobile GmbH_iStock_Getty Images Plus

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie die Wahl am besten durchführen und worauf Sie besonders achten müssen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Sachliche Kritik am Arbeitgeber ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Beschäftigte dürfen ihren Arbeitgeber kritisieren, solange sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreiten und ihre Äußerungen einen wahren Tatsachenkern haben. Mit dieser Begründung hat das ArbG Berlin die Abmahnung eines ver.di-Mitgliedes für unzulässig erklärt.

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Ein Mann versucht einer Frau einen Klaps auf das Gesäß zu geben.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kieferpix

Die Umsetzung eines Arbeitnehmers kann laut dem LAG Köln auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich der zugrunde liegende Vorwurf – etwa wegen sexueller Belästigung – vor Gericht nicht eindeutig klären lässt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist, um z. B. betriebliche Konflikte zu entschärfen.

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Neun Bauklötze. Acht zeigen einen positiven, grünen Haken. Der mittlere Klotz zeigt ein rotes Verbotenzeichen.
Bild: © cagkansayin/iStock/Getty Images Plus

Bei geplanten Personalmaßnahmen des Arbeitgebers kann der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen sein Veto einlegen. Nicht verweigern kann das Gremium seine Zustimmung mit dem Argument, dass die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich noch nicht abgeschlossen sind.

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Mann sitzt gestikulierend in einer Besprechung mit mehreren Leuten
Bild: © jacoblund / iStock / Getty Images Plus

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, welche Verhandlungstipps sich besonders bewährt haben und wie Sie sich am besten vorbereiten können.

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Darstellung von Kryptowährung Münzen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gopixa

Kryptowährungen gewinnen zunehmend an Bedeutung – auch in der Arbeitswelt. So können Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG Provisionen auch in Kryptowährungen wie Ether (ETH) ausbezahlen, sofern es im Interesse des Arbeitnehmers ist. Einzige Einschränkung: Der unpfändbare Teil des Gehalts muss weiterhin in Geld ausgezahlt werden.

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Papier mit Symbol Gesetzeswaage
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Tero Vesalainen

Erfreuliche Nachrichten aus Rostock: Das dort ansässige LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass Rückzahlungsklauseln in Studienfinanzierungsverträgen fair gestaltet sein müssen. Pauschale Rückzahlungsverpflichtungen ohne Rücksicht auf die individuellen Gründe der Ablehnung eines Jobangebotes seien unwirksam.

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Gestapeltes Geld und Taschenrechner auf Schreibtisch, im Hintergrund ein Kalender, in dem der 31. des Monats eingekreist ist.
Bild: © Doucefleur/iStock/Getty Images Plus

Die Weisheit des römischen Philosophen Seneca, dass „Irren menschlich ist“, findet auch im Arbeitsrecht Anwendung. So hat das LAG Köln jüngst entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung eines irrtümlich zu hoch ausgewiesenen Betrages in der Lohnabrechnung habe, da diese keine verbindliche Anspruchsgrundlage darstelle.

Wer wegen einer psychogenen Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf trotz der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit „fröhlich durch die Innenstadt bummeln“ und Gartenpartys besuchen. Derlei Aktivitäten sind laut dem LAG Sachsen nicht dazu geeignet, Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Erkrankung zu begründen.

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