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Allgemein

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Rotes Verkehrsdreieck und Geldscheine
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stadtratte

Macht ein Arbeitgeber die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für befristet Beschäftigte davon abhängig, dass sie –anders als unbefristet Beschäftigte – am Jahresende noch dem Betrieb angehören, so handelt es sich dabei um eine unzu­lässige Ungleichbehandlung, entschied jüngst das ArbG Stuttgart.

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Arzt schreibt Krankschreibung
Bild: © Antonio_Diaz/iStock/Getty-Images-Plus

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat einen hohen Beweiswert. Dieser kann laut einem Urteil des BAG erschüttert sein, wenn ein Beschäftigter nach seiner Kündigung Atteste vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.

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Papier in den Händen einer Dame am Schreibtisch
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Volha Rahalskaya

Arbeitgeber, die im Geschäftsverkehr üblicherweise Firmenpapier mit Briefbögen verwenden, müssen dieses laut dem LAG Berlin-Brandenburg auch bei der Aus­stellung von Arbeitszeugnissen verwenden. Zudem dürfe das Zeugnis nicht den Eindruck erwecken, nur den Entwurf eines Dritten zu übernehmen.

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Whats-App Icon auf dem Smartphone
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/HStocks

Ein wesentlicher Grundsatz des Wahlrechts ist der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber. Dieser Grundsatz ist laut einem Beschluss des LAG Köln verletzt, wenn sich ein Wahlbewerber Vorrechte gegenüber Mitbewerbern herausnimmt, indem er eine WhatsApp-Gruppe für eine unzulässige Wahlwerbung missbraucht.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Arbeitskollegen ist kein Arbeitsunfall und unterfällt somit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.

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Smiley
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Makhbubakhon-Ismatova

Eine Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist laut einem Beschluss des LAG Köln ungültig, wenn sie in ihrem Kennwort ein Smiley-Symbol enthält. Darüber hinaus klinge die Bezeichnung „FAIR :-) die Liste“ zu sehr wie ver.di-Liste.

Wer als Arbeitnehmer von seinem Chef einen sehr hohen Geldbetrag ausbezahlt bekommt, kann diesen laut einem Urteil des FG Köln nicht als steuerfreies Trinkgeld in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Sehr hohe Beträge seien regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder.

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