Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Allgemein

UTB+
Whats-App Icon auf dem Smartphone
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/HStocks

Ein wesentlicher Grundsatz des Wahlrechts ist der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber. Dieser Grundsatz ist laut einem Beschluss des LAG Köln verletzt, wenn sich ein Wahlbewerber Vorrechte gegenüber Mitbewerbern herausnimmt, indem er eine WhatsApp-Gruppe für eine unzulässige Wahlwerbung missbraucht.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Arbeitskollegen ist kein Arbeitsunfall und unterfällt somit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.

UTB+
Smiley
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Makhbubakhon-Ismatova

Eine Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist laut einem Beschluss des LAG Köln ungültig, wenn sie in ihrem Kennwort ein Smiley-Symbol enthält. Darüber hinaus klinge die Bezeichnung „FAIR :-) die Liste“ zu sehr wie ver.di-Liste.

Wer als Arbeitnehmer von seinem Chef einen sehr hohen Geldbetrag ausbezahlt bekommt, kann diesen laut einem Urteil des FG Köln nicht als steuerfreies Trinkgeld in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Sehr hohe Beträge seien regelmäßig keine steuerfreien Trinkgelder.

12 von 12