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Autor: cheliu

Keine Pflicht zur Vorabinformation über Teilnahme an Personalgesprächen

Arbeitnehmer können in aller Regel ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch hinzuziehen, auch wenn hierauf kein genereller Anspruch besteht. Laut einem Beschluss des hessischen LAG darf der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied nicht auferlegen, ihm die Teilnahme an Personalgesprächen vorher mitzuteilen.

Präventionsverfahren auch bei Kündigung in der Wartezeit Pflicht

Laut einem Urteil des LAG Köln sind Arbeitgeber bereits während der sechsmonatigen Wartezeit verpflichtet, vor dem Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer ein Präventionsverfahren durchzuführen. Mit dieser Entscheidung widersprechen die Kölner Arbeitsrichter der BAG-Rechtsprechung.

Antrag abgelehnt: Wechselschichtmodell steht Teilzeitwunsch entgegen

Wer beruflich kürzer treten will, kann vom Arbeitgeber verlangen, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Gibt es keinen triftigen betrieblichen Grund, der gegen das Teilzeitverlangen spricht, muss der Arbeitgeber zustimmen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann ein notwendiges Wechselschichtmodell einen Teilzeitwunsch zunichtemachen.

Leistungslohn statt Zeitlohn: Kurzzeitiger Wechsel ist keine Versetzung

Wird einem Beschäftigten eine Tätigkeit zugewiesen, die nicht dem im Unternehmen üblichen Zeitlohn unterliegt, sondern für die Leistungslohn bezahlt wird, so gilt diese Zuweisung laut einem Beschluss des LAG Köln nicht als mitbestimmungspflichtige Versetzung, wenn sie kürzer als einen Monat andauert.

Kenntnis über Schwangerschaft erst mit ärztlichem Attest

Informiert eine gekündigte Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber über einen positiven Schwangerschaftstest und versäumt es in der Folge, fristgerecht gegen die Kündigung zu klagen, so kann sie laut dem Sächsischen LAG die nachträgliche Zulassung ihrer Kündigungsschutzklage verlangen.

Viermonatige Probezeit bei einjähriger Befristung ist unzulässig

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die Probezeit im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. So steht es in § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Laut dem LAG Berlin-Brandenburg ist eine viermonatige Probezeit bei einem auf ein Jahr befristeten Vertrag unverhältnismäßig.

Falscher Firmenstempel macht Kündigung nicht unwirksam

Verwendet ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben einen falschen Firmenstempel, hat dies laut einem Urteil des ArbG Suhl keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sofern der Aussteller der Kündigung für den Gekündigten dennoch eindeutig erkennbar sei.

Keine Weiterbeschäftigung bei Kündigung in Wartezeit

Wer als Arbeitnehmer die Kündigung erhält, hat trotz eines Widerspruchs des Betriebsrats keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil die sechsmonatige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.

Kein Minderheitenschutz nur für diverses Geschlecht

Bei einer Betriebsratswahl darf laut einem Beschluss des ArbG Berlin der Minderheitenschutz für das diverse Geschlecht nicht zulasten anderer Minderheitengeschlechter gehen. Eine Betriebsratswahl sei unwirksam, wenn die Vertreter des diversen Geschlechts zulasten der Frauen im Betrieb überproportional berücksichtigt worden seien.

Folgenschwere Rangelei mit Polizei ist kein Arbeitsunfall

Wer sich als Berufskraftfahrer im Rahmen einer während der Arbeitszeit erfolgten Verkehrskontrolle weigert, den Anordnungen der Polizei Folge zu leisten und deshalb eine folgenschwere Rangelei mit den Ordnungshütern heraufbeschwört, kann laut dem SG Hannover später nicht auf eine Anerkennung des Geschehens als Arbeitsunfall hoffen.
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