Auslands-Homeoffice: Deutsches Recht gilt nicht immer
Worum geht es?
Ein niederländischer Staatsbürger war seit 2018 im IT-Bereich eines deutschen Unternehmens tätig, zuletzt als Global Security Officer. Im Arbeitsvertrag war die Anwendung deutschen Rechts geregelt. Anfangs arbeitete er zwei Tage pro Woche von den Niederlanden aus. Seit der Coronapandemie arbeitete er ausschließlich dort im Homeoffice. Seit November 2022 war er durchgehend arbeitsunfähig. Im Januar 2023 sprach die Arbeitgeberin zwei betriebsbedingte Kündigungen aus. Der Beschäftigte klagte dagegen und berief sich auf niederländisches Recht. Dieses verbiete Kündigungen während der Arbeitsunfähigkeit.
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