Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
12. Februar 2026

AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung

UTB+
AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung
Bild: © Drazen-Zigic/iStock/Getty-Images-Plus
Der besondere Schutz schwerbehinderter Bewerber wirkt nur, wenn der potenzielle Arbeitgeber klar und nachvollziehbar über die Schwerbehinderung informiert wurde. Das ArbG Mannheim entschied, dass versteckte oder unvollständige Angaben in Anlagen oder an unerwarteter Stelle den Schwerbehindertenschutz nicht auslösen.

Worum geht es?

Ein Betriebswirt mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von 90 hatte sich 2025 zweimal bei einem deutschen Konzern auf unterschiedliche Stellen beworben. Beide Bewerbungen wurden ohne nähere Begründung abgelehnt. Der Bewerber machte daraufhin Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) im Umfang von 62.000 Euro geltend. Er argumentierte, er sei aufgrund seiner Behinderung diskriminiert worden. Weder die Schwerbehindertenvertretung noch der Betriebsrat seien an der Entscheidung, seine Bewerbung abzulehnen, beteiligt worden. Auch hätten die besonderen Schutzvorschriften für schwerbehinderte Bewerber keine Anwendung gefunden. In seiner Bewerbung hatte er seine Schwerbehinderung nicht ausdrücklich erwähnt, sondern lediglich im Feld „Cover Letter“ einen unvollständigen behördlichen Teil-Abhilfebescheid hochgeladen, der lediglich die erste Seite umfasste.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.